29.11.2021 – AG Dortmund: Absehen vom Fahrverbot bei Dreifach-Mutter in Ausbildung

AG Dortmund vom 05.08.2021, Az. 729 OWi-253 Js 1054/21-83/21

Eine Autofahrerin überfuhr eine rote Ampel. Da das Rotlicht bereits länger als eine Sekunde aufleuchtete, wurde neben einem Bußgeld und 2 Punkten auch ein einmonatiges Fahrverbot verhängt.

Die Betroffene legte Einspruch ein, begrenzt auf die Verhängung des Fahrverbotes. Sie begründete das mit einer unzumutbaren Härte. Als Mutter von 3 Kindern befinde sie sich in der Ausbildung und müsse die kleineren Kinder zur Schule bzw. Hort fahren, in der Zwischenzeit sei sie in der Ausbildungsstätte bzw. Berufsschule. Sie habe keine Person in ihrer Umgebung, die regelmäßig diese Fahrten übernehmen könnte.

AG Dortmund gab dem Einspruch statt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Vollstreckung des Fahrverbotes in diesem Fall tatsächlich eine unzumutbare Härte darstelle.

Die Betroffene sei Mutter von 3 Kindern im Alter von 12, 9 und 2 ½ Jahren. Sie selbst befinde sich in der Ausbildung zur Kauffrau im Gesundheitswesen. Die jüngeren Kinder besuchten die Grundschule bzw. Kita, zu welchen die Betroffene die Kinder jeden Morgen fahre. Die Einrichtungen liegen nebeneinander, so dass sie anschließend ihre Ausbildungsstätte anfahren könne. Zweimal in der Woche müsse sie in die Berufsschule. Abends hole sie die Kinder auf dem Rückweg ab. Ihr Mann sei Landschaftsgärtner, er arbeite oft außerhalb und könne die Fahrten nicht übernehmen. Es stehe ein Familieneinkommen von ca. 3.300,- € netto zur Verfügung, wovon neben den allgemeinen Kosten auch ein Haus abbezahlt werden müsste.

Aufgrund dieser Gesamtumstände sei es nicht zumutbar, für die Fahrten etwa ein Taxi zu nutzen. Urlaubsansprüche seien nachweislich nicht mehr ausreichend vorhanden, um das Fahrverbot abzumildern und der Arbeitgeber bestätigte, dass für die Ausbildung ein Auto notwendig ist. Daher sah das Gericht ausnahmsweise vom Fahrverbot ab und erhöhte die Geldbuße auf 440,- €, wobei Ratenzahlung gewährt wurde.